Verpartnerung – gleichgeschlechtliche Trauung

Verpartnerung – gleichgeschlechtliche Trauung

Gut, dass es die rechtliche Möglichkeit der Verpartnerung gibt, denn damit ist für den Kopf klar und wird damit klar: Mein Partner und ich gehören zusammen.
Doch für Herz, Seele und nicht zuletzt für Familie und Freunde kann und darf dieser Moment gefeiert werden.
Die Feier soll von allem etwas enthalten:

  • feierlich,
  • zeremoniell,
  • zu Herzen gehend (ein Tränchen der Freude darf schon vergossen werden),
  • heiter,
  • und im besten Sinne verstanden: warmherzig!

Bildquelle: Esther Stosch / pixelio.de